GEWERBEGEBIET OST
des Marktes Neukirchen-Balbini
Der Markt Neukirchen-Balbini hat ca. 500 m östlich des Ortsbereichs von Neukirchen-Balbini auf einer Fläche von knapp 22.000 qm ein Gewerbegebiet ausgewiesen. Das Gewerbegebiet ist verkehrsmäßig durch die
Lage unmittelbar im Kreuzungsbereich der beiden Staatsstraßen St 2040 (Neunburg vorm Wald – Roding) und St 2150 (Rötz – Bruck i.d.Opf.) gut erschlossen.
Mit dem neuen Gewerbegebiet soll sowohl den in der Gemeinde vorhandenen Gewerbebetrieben aber auch ansiedlungswilligen Betrieben die Möglichkeit geboten werden, sich einen geeigneten Wirtschaftsstandort zu verschaffen.
Die im zwischenzeitlich rechtskräftigen Bebauungsplan dargestellte
Parzellenaufteilung stellt lediglich einen konzeptionellen Vorschlag dar. Je nach Bedarf können die Parzellen auch noch weiter unterteilt oder zusammengelegt werden. Insgesamt stehen im neuen Gewerbegebiet knapp 22.000 qm Baugrund zur Verfügung.
Zulässig sind Baukörper mit bis zu 2 Vollgeschossen, einer Wandhöhe von max. 8 m bzw. einer Firsthöhe von max. 10 m. Die Grundflächenzahl beträgt 0,6; die Geschossflächenzahl ist mit max. 1,2 festgesetzt.
Weitere Auskünfte zum Gewerbegebiet Ost erteilen:
Erster Bürgermeister Wolfgang Probst, Tel.-Nr. 09465/870 oder
Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald, Herr Johann Krämer, Tel.-Nr. 09672/9205-10